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Klage des Initiativ e.V. gegen Finanzbehörde: Richter verteidigen Zulässigkeit internationalistischer Kampagnen – Niederlage für Verfassungsschutz

Wir berichteten, dass das Finanzamt Duisburg-Hamborn seinem Steuerbescheid für Initiativ e.V. eine Anlage beigefügt hat, in der erklärt wird, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird:

"Nach den Veröffentlichungen im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW ... wird deutlich, dass der Verein mit seinen Aktivitäten terroristische Widerstandsgruppen im Irak, Gruppierungen in Palästina und der ETA nahestehenden Organisationen im Baskenland ideell und materiell unterstützen möchte."

Die Maßnahme der Finanzbehörde erfolgte – wie erst jetzt bekannt wurde – aufgrund einer direkten Intervention des Verfassungsschutzes. Mittels dieser politischen Amtshilfe sollten internationalistische Aktivistinnen und Aktivisten in "Terrorismusnähe" gerückt werden. Initiativ e.V. hat sich gegen den Kriminalisierungsversuch gewehrt und die Finanzbehörde verklagt. Das Urteil wurde nunmehr am 25. Februar 2010 zugestellt.

Im Urteil wird ausgeführt, dass sich Initiativ e.V. politisch betätigt und aufgrund dessen keinem herkömmlichen Verein entspreche. Ausschließlich dieser Umstand – und keine anderen Kriterien – würde gegen eine Gemeinnützigkeit sprechen. Somit wird Initiativ e.V. aus formalen Gründen die vereinsspezifische Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt. Die Richter des FG Düsseldorf räumen jedoch ein, in diesem Punkt unterschiedliche Ansichten zu vertreten und empfehlen hierzu Initiativ e.V. ausdrücklich den Weg der Revision. Zu den politischen Bewertungen des Verfassungsschutzes haben die Richter indes ein klares Urteil gefällt:

"Die Ausführungen in den Verfassungsschutzberichten erschöpfen sich in bloßen Mutmaßungen. (...) Der Kläger hat sich bei der tatsächlichen Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gehalten. (...) Weder aus den dem Senat vorliegenden Akten noch aus den Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten ergeben sich verwertbare Hinweise für ein rechts- oder gesetzeswidriges Verhalten des Klägers oder einzelner Mitglieder. (...) Die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins entspricht dem Satzungszweck der Förderung der Völkerverständigung." (Aktenzeichen 6K 1908/07, S. 11ff.)

Diese richterliche Beurteilung schicken wir mit schönen Grüßen an die mit uns befassten Staats- und Verfassungsschützer. Sie haben uns jahrelang observiert, diffamiert und erfolglos von der Seite angequatscht. Sie haben auf Lügen und Zitatfälschungen zurückgegriffen, um uns in ihren Publikationen zu Feinden der Demokratie auszurufen.

Wir setzen keine falschen Hoffnungen in die bürgerliche Rechtsprechung und benötigen keine Gerichte, um Kampagnen gegen völkerrechtswidrige Kriege und die Beteiligung der BRD durchzuführen. Wir begrüßen jedoch – nicht nur in eigener Sache – ausdrücklich jedes Urteil, das auf die Wahrung demokratischer Grundrechte basiert und die Prinzipien des Völkerrechts verteidigt. Diesen Kriterien hat das FG Düsseldorf entsprochen, ebenso wie zuvor das VG Berlin.

In der Angelegenheit der aus formalen Gründen nicht erfolgten Zuerkennung der Gemeinnützigkeit werden wir Revision einlegen und vor den Bundesfinanzhof ziehen. Denn die Begründung, Initiativ e.V. sei zu politisch für eine vereinsspezifische Gemeinnützigkeit, wurde nur vorgeschoben, um eine Auseinandersetzung zur deutschen Außenpolitik zu umgehen. Diese Auseinandersetzung werden wir weiter suchen, zumal die BRD Krieg in Afghanistan und anderswo führt.

Zusätzlich werden wir ein direktes Vorgehen gegen die Lügen des Verfassungsschutzes prüfen. Weitere Informationen folgen.

Initiativ e.V.

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