[ Deutschland: Rede- und Einreiseverbot von Awni Al Kalemji ]
|
|
Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben Am 10. Juni hat das Berliner Verwaltungsgericht das 2006 gegen den irakischen Besatzungsgegner Awni al Kalemji erlassene bundesweite Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben! Die vom Bundesland Berlin verantworteten Restriktionen wurden gekippt – Awni al Kalemji verfügt ab sofort über ein vollumfängliches Einreiserecht, Auflagen wurden keine gemacht. Der Richterspruch ist eine Schlappe für den SPD-LINKE-geführten Berliner Senat. Dessen Politik, die im Frühjahr 2006 geplanten öffentliche Veranstaltungen mit Kalemji durch massiven Polizeeinsatz und eine kurzfristige Festnahme zu verhindern, war ein antidemokratischer Willkürakt, der nunmehr auf gerichtlicher Ebene ad absurdum geführt und rückgängig gemacht wurde. Den Konstruktionen des Berliner Senats, der irakische Linksnationalist stelle eine „Gefahr der öffentlichen Sicherheit“ dar, konnten weder der gesunde Menschenverstand noch das Berliner Verwaltungsgericht folgen. Was den SPD-LINKE-Senat 2006 tatsächlich antrieb, war das diplomatische und bündnispolitische Verhältnis der BRD zu den USA zu schützen. Da Kalemji politisch dafür wirbt, die US-Besatzer aus dem Land zu jagen, wurde ihm das Recht auf Meinungsfreiheit entzogen. Damit stellte der SPD-LINKE-Senat die Kriege Amerikas über das Grundgesetz. Es war höchste Zeit, dieser repressiven und kriegslegitimierenden Politik eine Niederlage zuzufügen. Da das Aufenthaltsverbot nicht rechtskräftig geworden ist, wurde zudem ein Präzendenzfall verhindert - hätte das Gericht anders entschieden, wäre einem Vorgehen gegen unerwünschte Meinungen Tür und Tor geöffnet worden. Die 2006 unterbrochene Vortragsreise mit Awni al Kalemji wird nun schnellstmöglich fortgesetzt. Der Referent freut sich darauf, auch in Berlin über die Situation Iraks, die völkerrechtlichen Verbrechen der USA und die Legitimität der Widerstandsbewegung zu sprechen. 11. Juni 2009 |
|